Erste urkundliche Erwähnung
Erstmals urkundlich erwähnt wurde Bollenbach im Jahre 1370. Graf Hug von Fürstenberg verkaufte Bollenbach um 120 Pfund Pfennige an Andreas von Wal(d)stein, dieser die Hälfte davon 1373 an Dieme von Lichtenfels.
Im Jahre 1386 unterscheidet man zwischen „Ussern un Innern Bollenbach“; letzteres ist das heutige Welschbollenbach. 1498 verlieh Graf Wolfgang zu Fürstenberg an Vogt und Gericht und der ganzen Gemeinde zu rechten Erblehen seinen eigenen Hof Rentschenberg mit Zwing und Bann, Holz und Feder. Aus dem Hof Rentschenberg wurde im Laufe der Jahrhunderte Fentschenberg und später dann Fenschenberg.
1539 ersuchte Graf Friedrich den Bischof von Straßburg um Belehnung seines Sohnes Wolfgang mit dem Lehen von Bollenbach. Abt Gisbert und der Konvent von Gengenbach verkauften 1579 mit Einwilligung des Bischofs von Straßburg dem Grafen Albrecht von Fürstenberg für 12400 Gulden alle Gerichtsbanne u. a. zu Bollenbach. 1806 wurde das Kinzigtal, also auch Bollenbach zu Baden abgegeben. Zu erwähnen bliebe auch, dass die Untertanen der Fürstenberger keine Leibeigenen, sondern Freie waren. Die Fürstenberger hatten zwei Herrschaftsbereiche. Den Herrschaftsbereich um Donaueschingen und den Herrschaftsbereich im Kinzigtal. Die Herrschaft Kinzigtal gliederte sich verwaltungsmäßig in das „obere Quartier“ mit Wolfach und das „untere Quartier“ mit Haslach als Verwaltungsmittelpunkt.
Außer über die Besitzverhältnisse, die zwar im Einzelnen schwierig darzustellen sind, weiß man wenig über die mittelalterliche Geschichte von Bollenbach. Die Geschichte von Dorf und Gemeinde – die Dorfgemeinde war damals nur eine wirtschaftlich-soziale Lebensgemeinschaft ohne die politischen Rechte einer Selbstverwaltung gewesen – lässt sich nur aus der politischen Geschichte, Wirtschafts- und Landschaftsgeschichte herleiten, also aus der Zeit der Auseinandersetzungen und Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, zwischen den Bischöfen von Straßburg und den Grafen von Fürstenberg, aber auch aus der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft.