Die Satzung vom VVB regelt in §5 dass Schüler, Auszubildende sowie Wehrpflichtige auf Antrag vom Jahresbeitrag befreit werden können.
Zur vereinfachten Handhabung wurde folgender Beschluss gefasst:
Mitglieder sind bis zum 18. Lebensjahr vom Beitrag befreit. Wer darüber hinaus noch in Ausbildung ist oder den Grundwehrdienst leistet, kann einen Antrag zur Befreiung vom Beitrag stellen. Hierbei muss das Ende der gewünschten Beitragsbefreiung angegeben werden.
Beschlossen: 29. Februar 2016